Klinik Alpenblick
Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
 
 
 
 

NACHBESSERUNG 3. BEVÖLKERUNGSSCHUTZGESETZ

Alarmstufe Rot

Berlin - Die wachsende Zahl der zu behandelnden COVID-19-Patienten stellt Kliniken wie die Waldburg-Zeil Kliniken mit ihren 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktuell vor eine große Belastungsprobe.
Die Gründe dafür sind vielschichtig: Intensivbettenkapazitäten in den umliegenden Krankenhäusern sind großteils belegt. Operationen müssen verschoben werden, um COVID-19-Patienten weiterhin aufnehmen und behandeln zu können. Maximalversorger, die zu Corona-Krankenhäusern benannt wurden, übernehmen aus Kapazitätsgründen keine COVID-19-Patienten mehr aus kleineren Kliniken.   
  
 

Wirtschaftliche Notlage macht finanzielle Soforthilfen durch Nachbesserungen des Krankenhaus-Rettungsschirm 2.0 notwendig

 
Erschwert wird allerorten die aktuell angespannte Situation durch die spürbar steigende Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an COVID-19 erkranken. Sie können ihren Dienst nicht antreten und müssen sich in die verordnete Quarantäne begeben. Angesichts der zwingenden Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung hat das zur Folge, dass Abteilungen anderer Krankenhäuser bereits geschlossen werden mussten.  
  
Diese besorgniserregenden Entwicklungen haben für Klinikstandorte in Süddeutschland finanzielle Folgen, die zu einer gefährlichen wirtschaftlichen Schieflage führen. „Wenn die Liquidität und der wirtschaftliche Bestand von Krankenhäusern nicht kurzfristig gesichert werden, wird das schwerwiegende Folgen für die Bewältigung der Corona-Krise und die zukünftige medizinische Patientenversorgung in unserer Region haben,“ so Ellio Schneider, Geschäftsführer der Waldburg-Zeil Kliniken.  
  
Um zu verhindern, dass für die Patientenversorgung dringend benötigte Krankenhäuser seinen Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten können, ist es notwendig, Grund- und Regelversorger durch eine Weiterentwicklung des Krankenhaus-Rettungsschirms zu unterstützen. Anders als zu Jahresbeginn unterstützt dieser derzeit nicht alle Krankenhäuser durch Ausgleichszahlungen, sondern richtet sich mit hohen Mindestanforderungen ausschließlich an Maximalversorger. An Grund- und Regelversorgern und Spezialkliniken wie den Waldburg-Zeil Kliniken gehen die neuen Regelungen komplett vorbei.   
  
Zum Nachbesserungs-Paket des Krankenhaus-Rettungsschirms müssen laut Schneider neben Regelungen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der Klinikstandorte auch die konsequente Entlastung des Klinikpersonals von Bürokratiepflichten insbesondere die Fortsetzung der reduzierten MD-Prüfquote und die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in allen von der Pandemie betroffenen Regionen gehören.   
  
Nur durch Bündelung und Bereitstellung aller zur Verfügung stehender Ressourcen und ein gemeinsames koordiniertes Handeln kann es gelingen, die andauernde schwierige Situation bei der Versorgung von Corona- und Nicht-Corona-Patienten zu gewährleisten. Gesetzgeberisches Handeln ist gefordert.   
  
 
Pressemeldung des BDPK vom 4.1.2021. 
Veröffentlicht am: 12.01.2021  /  News-Bereich: Die Presse über uns
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