Privatpatienten & Selbstzahler
Für Privatpatienten und Selbstzahler gelten besondere Hinweise zur Kostenübernahme – hier finden Sie alles Wichtige im Überblick.



Was Sie beachten müssen
Anmeldung und Aufnahme
Die Anmeldung sollte drei bis vier Wochen im Voraus erfolgen. Der Aufnahmetermin und die Modalitäten werden individuell mit unserer Privatpatientenaufnahme abgestimmt.
Kosten der Rehabilitation
Wir bieten Ihnen zwei Tarife zur Auswahl:
1. Tagessatz „Standard“
- Einzelzimmer mit Dusche, WC, Balkon oder Terrasse
- Vollverpflegung (inkl. Diätkost, falls erforderlich)
- Pflegerische Betreuung
- Ärztlich verordnete Medikamente
- Therapeutische Leistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen
- Ärztliche Versorgung durch den Stationsarzt
- keine zusätzlichen Wahlleistungen buchbar
- keine Einzelaufstellung der therapeutischen und ärztlichen Leistungen (Pauschalpreis)
2. Tagessatz „Standard Plus“
Zusätzlich zu den Leistungen des „Standard“-Tarifs umfasst dieser Tarif:
- Privatärztliche Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt (Abrechnung über externen Dienstleister PVS mit Einzelaufstellung)
- Individuell angepasste Therapie, die separat von der Argentalklinik abgerechnet wird
- Komfortzimmer (nach Verfügbarkeit und Pflegebedürftigkeit) mit Kühlschrank, Bademantel, Badeslippern, Zeitungsgutschein, digitaler Zeitschriftenauswahl und kostenfreier Mineralwasserlieferung
Wichtige Hinweise:
- Privatversicherte benötigen vor der Aufnahme eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung. Ohne diese Erklärung besteht keine Verpflichtung der Versicherung, die Kosten zu übernehmen.
- Während des Aufenthalts ist eine Anzahlung von 1.000 € (bar oder per EC-Karte) erforderlich.
- Beihilfeberechtigte müssen die Kostenübernahme frühzeitig mit ihrer Beihilfestelle klären. Die Klinik ist beihilfefähig gemäß § 7 der Beihilfevorschriften.
- Falls Ihre Beihilfestelle oder Krankenkasse den Pauschalpflegesatz nicht anerkennt, können wir Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Einzelabrechnung (Unterkunft, Verpflegung, ärztliche und therapeutische Leistungen) erstellen. Diese kann je nach Kostenträger variieren, sodass ein Eigenanteil entstehen kann.
- Die Regelungen der Beihilfeorganisationen unterscheiden sich je nach Bundesland, was zu unterschiedlichen Kostenanteilen führen kann.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Loreen Vogel
Stellvertretende Chefarztsekretärin
Telefon +49 (0) 7562 71-1509
Fax + 49 (0) 7562 71-1519
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis.