Akutbehandlung beantragen

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Wissenswertes rund um Anmeldung, Kosten & Ablauf

Sie sind Privatpatient oder möchten die Leistungen der Akutbehandlung unserer Klinik als Selbstzahler in Anspruch nehmen? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen, die für Ihren Aufenthalt wichtig sind. Wir erklären Ihnen den Ablauf von Anmeldung und Aufnahme, geben Ihnen einen Überblick über die Kostenregelungen und zeigen auf, worauf Sie besonders achten sollten. Unser Team steht Ihnen zudem jederzeit persönlich zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Sie bestmöglich zu unterstützen – damit Ihr Aufenthalt von Anfang an reibungslos verläuft.

Anmeldung und Aufnahme

Wenn Sie als sogenannter Privatpatient oder Selbstzahler einen Aufenthalt für eine Akutbehandlung in unserer Klinik anstreben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um erforderliche administrative Fragen zu klären. Der Aufnahmetermin und die Modalitäten werden individuell mit unserer Privatpatientenaufnahme abgestimmt.

Leistungen und Tagessatz für Akutbehandlungen

 

Folgende Leistungen umfasst der Tarif für Akutbehandlungen:

  • Einzelzimmer (Dusche/WC, Balkon/Terrasse)
  • Vollverpflegung inkl. Diätkost
  • Pflegerische Betreuung
  • Ärztlich verordnete Medikamente
  • Therapeutische Leistungen
  • Privatärztliche Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt (Abrechnung über externen Dienstleister PVS mit Einzelaufstellung nach GOÄ)
  • Individuell angepasster Therapieplan
  • Komfortzimmer (nach Verfügbarkeit)
  • Digitale Zeitschriftenauswahl
  • Kostenfreies Mineralwasser
  • Obstkorb zur Begrüßung
  • Hygieneartikel im Zimmer
  • Wöchentlicher Bettwäschewechsel
  • Kaffee/Kuchen im Schloss Neutrauchburg

     

Abrechnung:       

  • 205,73 €/Tag zzgl. Einzelabrechnungen

 

Was Sie beachten müssen

Wichtige Hinweise:

  • Privatversicherte benötigen vor der Aufnahme eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfestelle. Ohne diese Erklärung besteht keine Verpflichtung der Versicherung, die Kosten zu übernehmen.
  • Beihilfeberechtigte müssen die Kostenübernahme frühzeitig mit ihrer Beihilfestelle klären. Die Klinik ist beihilfefähig gemäß § 107 Abs. 2 SGB V und § 111 Abs. 2 SGB.
  • Die Regelungen der Beihilfeorganisationen unterscheiden sich je nach Bundesland, was zu unterschiedlichen Kostenanteilen führen kann.

 

Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

Loreen Vogel 
Stv. Chefarztsekretärin und Teamleiterin Arztsekretariat
Telefon + 49 (0) 7562 71-1509 
Fax + 49 (0) 7562 71-1519 
  
  
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